Für den unwahrscheinlichen Fall, dass es bei der PPP-WM Streitfälle geben sollte, die über den Entscheidungsrahmen des Schiedsrichters am Tisch oder des Oberschiedsrichers hinausgehen, wird in Hannover ein Schiedsgericht gebildet, das aus je einem Vertreter der fünf teilnehmerstärksten Länder Deutschland, Spanien, Frankreich, Schweiz und Israel zusammengesetzt sein wird.
Jede Entscheidung in Streitfällen wird von drei Personen dieses fünfköpfigen Schiedsgerichts mit einfacher Mehrheit getroffen.
Personen aus einem Land, das im jeweiligen Fall betroffen ist, gelten als befangen und dürfen an der Entscheidung nicht mitwirken. Sofern bei einer Entscheidung mehr als drei Personen des Schiedsgerichts nicht befangen sind, entscheidet die obengenannte Reihenfolge der Länder (Größe der Mannschaften) über die Zusammensetzung des Schiedsgerichts für diesen Fall.
Bei den Beratungen kann ein Vertreter der Turnierleitung, der Oberschiedsrichter und ein Vertreter von PPP International ohne Stimmrecht hinzugezogen werden.
